GREMIEN
Gemäß Holzabsatzfondsgesetz § 4 besteht der Vorstand aus dem hauptamtlichen Vorsitzenden und zwei Stellvertretern der Forst- und Holzwirtschaft. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Er führt die Geschäfte des Holzabsatzfonds in eigener Verantwortung.
| Dirk Alfter | Vorstandsvorsitzender |
| Georg Schirmbeck, MdB | Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
| Ernst Fisch | Stellvertretender Vorstandsvorsitzender |
Gemäß Holzabsatzfondsgesetz § 5 besteht der Verwaltungsrat aus 7 Mitgliedern, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Er setzt sich aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft zusammen.
Michael Prinz zu Salm - Salm |
Verwaltungsratsvorsitzender Deutscher Forstwirtschaftsrat - Privatwald - |
Hermann Sturm |
Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender Deutscher Holzwirtschaftsrat - Sägeindustrie - |
Min Dirig. Georg Windisch |
Deutscher Forstwirtschaftsrat - Staatswald - |
Dr. Gerd Landsberg |
Deutscher Forstwirtschaftsrat - Körperschaftswald - |
Dr. Helmut Born |
Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft |
Steffen Rathke |
Deutscher Holzwirtschaftsrat - Sägeindustrie - |
Axel Groh |
Deutscher Holzwirtschaftsrat - Furnierwirtschaft - |
Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt im Gesamtinteresse der deutschen Forst- und Holzwirtschaft aus. Der Verwaltungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich des Holzabsatzfonds gehören, insbesondere über die Richtlinien für die Durchführung von Maßnahmen der Holzabsatzförderung.
