GREMIEN

Gemäß Holzabsatzfondsgesetz § 4 besteht der Vorstand aus dem hauptamtlichen Vorsitzenden und zwei Stellvertretern der Forst- und Holzwirtschaft. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt fünf Jahre. Er führt die Geschäfte des Holzabsatzfonds in eigener Verantwortung.

Georg Schirmbeck, MdB Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Ernst Fisch Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Gemäß Holzabsatzfondsgesetz § 5 besteht der Verwaltungsrat aus 7 Mitgliedern, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) für die Dauer von fünf Jahren berufen werden. Er setzt sich aus Vertretern der Forst- und Holzwirtschaft zusammen.


Michael Prinz zu Salm - Salm

Verwaltungsratsvorsitzender
Deutscher Forstwirtschaftsrat
- Privatwald -

Hermann Sturm

Stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender
Deutscher Holzwirtschaftsrat
- Sägeindustrie -

Min Dirig. Georg Windisch

Deutscher Forstwirtschaftsrat
- Staatswald -

Dr. Gerd Landsberg

Deutscher Forstwirtschaftsrat
- Körperschaftswald -

Dr. Helmut Born

Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft

Steffen Rathke

Deutscher Holzwirtschaftsrat
- Sägeindustrie -

Axel Groh

Deutscher Holzwirtschaftsrat
- Furnierwirtschaft -


Die Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Amt im Gesamtinteresse der deutschen Forst- und Holzwirtschaft aus. Der Verwaltungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich des Holzabsatzfonds gehören, insbesondere über die Richtlinien für die Durchführung von Maßnahmen der Holzabsatzförderung.