Der Holzabsatzfonds war die zentrale Informations- und Marketingeinrichtung der deutschen Forst- und Holzwirtschaft. Er unterstützte die Branche mit überregionalen und regionalen Maßnahmen zum Ausbau und einer erfolgreichen Erschließung neuer Märkte im In- und Ausland. Die Finanzierung der Maßnahmen der Holzabsatzförderung erfolgte auf Basis einer gesetzlich geregelten Sonderabgabe aus den Bereichen Forstwirtschaft, Sägeindustrie, Furnier- und Sperrholzwirtschaft und Rohholzhandel.

Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, verkündet im Juni 2009, wurde das Holzabsatzfondsgesetz hinsichtlich Finanzierungsgrundlage und Aufgabenstellung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Als Konsequenz aus dieser Entscheidung musste der Betrieb zum 31.08.2009 still gelegt werden. Der Holzabsatzfonds befindet sich seitdem in der Abwicklung. Die Auflösung des Holzabsatzfonds, als Anstalt öffentlichen Rechts, wird über ein Abwicklungsgesetz erfolgen.

Vor diesem Hintergrund stehen die bewährten Serviceangebote für Verbraucher, Baufachleute, Hochschulen, Schulen, Multiplikatoren, Medien und die Branche leider nicht mehr zur Verfügung.


Für das über viele Jahre entgegengebrachte Vertrauen unserer Partner und Zielgruppen im In- und Ausland, sowie die Anerkennung unserer Arbeit für Deutschlands bedeutendsten nachwachsenden Rohstoff Holz bedanken wir uns.

Holzabsatzfonds, Bonn

Holzabsatzfondsgesetz
Holzabsatzfonds Jahresbericht 2008

Pressemitteilung zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. Juni 2009


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